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Behindertentestament

"WIR BAUEN NICHT NUR WOHNRAUM. WIR SCHAFFEN LEBENSRAUM"

Mit diesem Beitrag möchten wir Sie auf ein wichtiges Thema aufmerksam machen. Allerdings stellt dieser Beitrag keine Rechtsberatung dar und ersetzt auf keinen Fall einen Termin bei Ihrem Anwalt/Notar. Wir möchten nur das Problembewusstsein fördern. Lassen Sie sich von einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten!

Das Behindertentestament ist ein Testament, das z.B. von Eltern für ihre behinderten Kinder eingesetzt werden sollte. Dabei hat mindestens ein Erbe eine Behinderung.

Warum ist das Vererben an Menschen mit Behinderung ein Problem?

Mit dem Behindertentestament kann man vermeiden, dass das Erbe an den Staat geht. Wenn eine Person mit Behinderung aber eigenes Vermögen hat (weil geerbt), muss er erst das eigene Vermögen für die Bezahlung der Kosten nutzen. Erbt ein Mensch mit Behinderung von den Eltern Vermögen, geht dieses Vermögen durch die hohen Kosten der Pflege an den Staat.

Bei einer Enterbung erhält der Staat den Pflichtteil. Um dies zu vermeiden, sollten Sie mit Ihrem Anwalt folgende Hinweise besprechen:

1. Schreiben Sie ein Testament.
Der Erbe mit Behinderung sollte mehr als den Pflichtteil bekommen.

2. Der Erbe mit Behinderung sollte als sogenannter “Vorerbe” eingesetzt werden.
Als “Nacherben” kann man dann weitere Familienmitglieder einsetzen. Der Vorerbe bekommt somit das Erbe nicht zu seiner freien Verfügung. Der Vorerbe muss es für seinen Nacherben (Schwester/Bruder) erhalten. Über die evtl. erwirtschafteten Erträge darf der Vorerbe frei verfügen. Stirbt der Vorerbe, geht das gesamte Erbe an den Nacherben. Damit kann der Staat dieses Erbe nicht einfordern. Das Erbe bleibt in der Familie.

3. Man muss einen Testaments-Vollstrecker bestimmen.
Der Testaments-Vollstrecker sollte am besten eine Vertrauensperson des Vorerben sein. Das kann ein Familienmitglied oder ein Freund sein. Es ist sinnvoll, auch einen oder mehrere Ersatz-Testaments-Vollstrecker zu benennen. Dies ist wichtig, falls einer der benannten Personen ausfällt. Ein rechtlicher Betreuer darf nicht Testamentsvollstrecker werden, da der rechtliche Betreuer den Testaments-Vollstrecker kontrollieren soll. Die Aufgabe des Testaments-Vollstreckers ist, die Erträge aus dem Erbe zu verwalten. Der Testaments-Vollstrecker kann dem Menschen mit Behinderung mit den Erträgen zum Beispiel kleinere Geldbeträge überlassen oder einen Urlaub bezahlen. Weitere Auszahlungen für z.B. Geschenke zum Geburtstag/Weihnachten, Hilfsmittel oder sonstige Hilfen im Alltag können an die Person mit Behinderung gezahlt werden.

4. Ein Notar sollte diese Regelung beglaubigen.
Sollte jemand gegen das Behindertentestament klagen, hat man eine gewisse rechtliche Sicherheit.
Da das Behindertentestament etwas kompliziert ist, sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen.