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Was Sie wissen sollten!

"WIR BAUEN NICHT NUR WOHNRAUM. WIR SCHAFFEN LEBENSRAUM"

Vererben / Vermachen / Verschenken

Mit einer Schenkung können Sie einen Teil Ihres Vermögens schon zu Lebzeiten weitergeben

Mit einer Schenkung können Sie in den meisten Fällen zweckgebunden helfen. So können Sie unser Projekt oder größere Anschaffungen und unsere Arbeit mit Menschen mit Behinderung unterstützen.

Sie können dann sehen, wie unser Projekt “Inklusiver und integrativer Mehrgenerationenpark Seggebruch” wächst und/oder mit Ihrem Geld Gutes getan wird.

Mit einer Schenkung kann deshalb sofort geholfen werden und Sie haben die Freude, die Erfolge selbst zu sehen.

Mit einem Testament Gutes tun

Ein Testament ist erforderlich, wenn Sie außerhalb der gesetzlich festgelegten Erbfolge unsere gemeinnützige Organisation “Mehrgenerationenhaus Bückeburg e.V.” mit einer Erbschaft bedenken möchten.

Ein eigenhändig geschriebenes, handschriftliches Testament ist ausreichend. Es muss Ihre persönlichen Daten, Ihre Erben und Vermächtnisse, Ort und Datum enthalten. Zum Schluss erfolgt Ihre Unterschrift mit Vor- und Nachnamen.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht bemühen. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille allen Anfechtungen standhält und vor allem auch beim Notariat bzw. Nachlassgericht hinterlegt wird. Dort wird Ihr Testament sicher verwahrt und erst im Todesfall geöffnet. Erbschaftsstreitigkeiten wegen eventuell nicht auffindbarer Testamente sind so weitestgehend vermeidbar.

In Erbschaftsfällen, bei denen der gemeinnützige Verein Mehrgenerationenhaus Bückeburg e.V. als Alleinerbe eingesetzt wurde, aber kein Testamentsvollstrecker verfügt wurde, kümmern wir uns um die Abwicklung des Nachlasses.

Das Vermächtnis

Der Erblasser verfügt mit einem Vermächtnis, dass der gemeinnützige Verein “Mehrgenerationenhaus Bückeburg e.V. einen im Testament festgelegten Betrag erhält. Für die Erfüllung dieses letzten Willens sind die gesetzlichen Erben verantwortlich, die als Rechtsnachfolger des Erblassers dessen Pflichten übernehmen.

Mit einem Vermächtnis sind in der Regel auf beiden Seiten keine Verpflichtungen verbunden. Vermächtnisse können allerdings zweckgebunden (beispielsweise für die Arbeit mit Senioren oder Menschen mit Behinderung usw.) verfügt werden.

Was können Sie rechtzeitig zur Vorbereitung des Testaments oder Vermächtnisses tun?

  • Zusammenstellung Ihres Vermögens
  • Erben auflisten mit Daten und Adressen
  • Testamentsvollstrecker festlegen (Erbe, Freunde, Rechtsanwalt oder Steuerberater)
  • Papiere ordnen (Geburts- und Heiratsurkunde, Bankkonten, Versicherungen, finanzielle Verbindlichkeiten)
  • Wer soll im Todesfall benachrichtigt werden?