Reisen mit Behinderung

Urlaub mit Behinderung - na und?

Urlaub mit Behinderung - na und?

Für Menschen mit Behinderung sollte es genauso einfach sein, in den Urlaub zu fahren, wie für alle anderen.

Oftmals verzichten Menschen mit Behinderung auf den Urlaub, weil sie nicht wissen, wie sie ihn finanzieren sollen oder das Begleitpersonal bezahlen sollen.

Oftmals liegt es auch daran, dass die Planung zu kompliziert erscheint.

Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung (z. B. pers. Budget, Verhinderungspflege /Kurzzeitpflege) zur Übernahme der Personalkosten und der evtl. anfallenden Reisekosten für die Assistenz.

Bevor Sie in die weite Welt fliegen, haben Sie bei uns die Möglichkeit, für eine Woche (oder länger) den Urlaub mit Assistenz auszuprobieren. Lernen Sie das Team kennen, gucken Sie, ob Sie sich wohlfühlen.

Machen Sie Urlaub im inklusiven und integrativen MehrGenerationenPark in Seggebruch.

Eltern von Jugendlichen mit Behinderung können ein Probewohnen durchführen, um sich die Frage zu beantworten „Kann mein Kind mit Unterstützung in einer eigenen Wohnung leben?“

Wir sind Modellvorhaben für Inklusion. Machen Sie Urlaub im Schaumburger Land. Das Rahmenprogramm wird individuell auf Sie zugeschnitten, damit es auch zu Ihren Interessen passt.

Beispiel: 1 Woche im MehrGenerationenPark inkl. Frühstück, Mittag, Abendessen, 410,– €.

Eintrittsgelder und Kosten für die Assistenz nach Absprache.

Wenn es Ihnen gefallen hat, können Sie dann Ihren nächsten Urlaub im Ausland machen. Der Vorteil ist, dass Sie nicht mit einer fremden Person fahren, sondern die Assistenz schon kennen. Gerne können Sie sich auch für unsere jährlichen Gruppenreisen anmelden. 1 x im Jahr fahren/fliegen wir mit einer Gruppe von ca. 20 Personen in den Urlaub – natürlich inklusiv. Klinken Sie sich einfach ein.

Für alle Möglichkeiten erstellen wir Ihnen ein Angebot sowie den entsprechenden Antrag für die Übernahme der Leistungen, damit Sie keine Arbeit damit haben. Sie reichen den Antrag ein und nach der Bewilligung geht es ab in den Urlaub!

Für Sie: Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Urlaub!

Schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Anfrage: info@mgp-seggebruch.de

Wer übernimmt die Reisekosten für die Assistenz?

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Erstattung der Reisekosten für ihre Assistenz durch den Sozialhilfeträger. Erstattet werden aber nur die Reisekosten der Assistenzkraft, nicht die eigenen. Außerdem müssen die Ausgaben so gering wie möglich gehalten werden.

Welcher Kostenträger im Einzelfall zuständig ist, hängt von der Ursache der Behinderung und von der Art der benötigten Hilfe ab. Folgende Kostenträger kommen infrage:

  • Pflegeversicherung
  • Krankenkasse
  • Versorgungsamt (für Wehr- und Zivildienstopfer sowie für Impfgeschädigte)
  • Unfallversicherung oder Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe)
  • Jugendamt
  • Rentenversicherung

Insofern Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, können Sie außerdem Mittel aus der Pflegekasse wie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege für die Kostendeckung nutzen.

Wer übernimmt die Personalkosten für die Reiseassistenz?

Die Kosten für die Assistenzleistungen können Menschen mit Behinderung ebenfalls beim Sozialhilfeträger (Eingliederungshilfe) beantragen. Ein formloser Antrag reicht aus.

Hier einige Möglichkeiten der Finanzierung der Reisekosten:

Pflegegeld nach § 26 SG B XI

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, kann dieses auch im Urlaub weitergezahlt werden. Die Höhe ist abhängig von Ihrem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1 : kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 347,00 €
  • Pflegegrad 3: 599,00 €
  • Pflegegrad 4: 800,00 €
  • Pflegegrad 5: 990,00 €

Verhinderungspflege nach § 39 SGBXI

Mit dem Budget der Verhinderungspflege können sich Hauptpflegepersonen vertreten lassen. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Die in Anspruch genommene Verhinderungspflege wird von einem Gesamtbudget abgezogen. Insgesamt stehen dafür pro Kalenderjahr 1.685,00 € zur Verfügung.

Gut zu wissen: Um das Budget der Verhinderungspflege nutzen zu können, braucht Ihre Unterkunft keine besondere Zulassung.

Kurzzeitpflege nach§ 42 SGB XI 8

Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege kann um bis zu 1.854,00 € aus den unverbrauchten Mitteln der Kurzzeitpflege erhöht werden, insofern Sie mindestens Pflegegrad 2 haben. Damit ergibt sich ein Gesamtbudget von 3.539,00 € im Kalenderjahr.

Gut zu wissen: Ist Ihre Unterkunft als Kurzzeitpflegeeinrichtung zugelassen, können Sie das volle Budget von 1.854 € ausschöpfen. In diesem Fall kann über die Pflege und Betreuung auch die Unterbringung finanziert werden.

Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI

Nutzen Sie Betreuungs- oder Entlastungsleistungen vor Ort, die nach Landesrecht zugelassen sind, können Sie diese über den Entlastungsbetrag finanzieren. Dafür steht allen Pflegebedürftigen ein monatliches Budget von 131,00 € zur Verfügung.

Leistungen nach SGB V

Hat Ihnen eine Ärztin oder ein Arzt medizinische Leistungen nach dem SGB V verordnet, werden diese über die Verordnung mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Dazu gehören etwa Pflegeleistungen, Medikamente, Hilfsmittel und Präventionsmaßnahmen.

Tagessatz durch Kostenträger genehmigt

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Erstattung der Reisekosten für ihre Assistenz durch den Sozialhilfeträger. Welcher Kostenträger im Einzelfall zuständig ist, hängt von der Ursache der Behinderung und von der Art der benötigten Hilfe ab. Infrage kommen u. a. Gelder aus der Eingliederungshilfe, das persönliche Budget, Hilfe zur Pflege, Versicherungen oder Berufsgenossenschaften.

Der Tagessatz ist abhängig von der individuellen Versorgungslage und immer Verhandlungssache zwischen Klienten und dem zuständigen Kostenträger.

Sollten Sie eine Reise durch uns buchen, erhalten Sie unsere Kostensätze zur Einreichung beim Kostenträger.

Eine gute Nachricht für alle pflegebedürftigen Menschen mit Wohnsitz in Bayern: Alle Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher bekommen jährlich 1.000 € Landespflegegeld, das sie beispielsweise für die Finanzierung ihres Urlaubs nutzen können.

Urlaubskosten

Reisekosten, Unterkunft (für die Assistenzkraft)

Grundsätzlich hängt die Anzahl der Assistenzkräfte vom Leistungsumfang ab. Reisen mehrere Assistenzkräfte mit, entstehen entsprechend höhere Reisekosten. Diese werden über den Sozialhilfeträger abgerechnet.

Auf Wunsch buchen Sie eine begleitete Anreise und Abreise

Wenn eine Begleitung während der Anreise gewünscht bzw. nötig ist, entstehen dafür Kosten.

Assistenzservice

Für eine Reisebegleitung entstehen natürlich auch Ausgaben für die geleistete Arbeit. Das kann von der Unterstützung bei der Tagesgestaltung über Hilfe bei der Körperpflege bis hin zu hauswirtschaftlichen Aufgaben reichen.

MehrGenerationenPark Seggebruch gGmbH

In den Zäunen 2
31691 Seggebruch

Tel.: 05724 95894 10

Spenden

Bitte überweisen Sie Ihre Spende an das Spendenkonto bei der

Volksbank in Schaumburg eG
IBAN: DE47255914130015406700
Verwendungszweck: Spende
Inhaber: MehrGenerationenPark Seggebruch gGmbH

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