Information zu unserem Testzentrum in Seggebruch
und zu unseren Betriebsferien des Restaurants Schönbeck
Unser Testzentrum war vorrübergehend nur für die Flüchtlinge und Menschen mit Behinderung geöffnet, bis wir eine Lösung für alle gefunden haben, die auch für alle bezahlbar ist.
Da es hinten auf dem Grundstück zu heiß ist, haben wir unser Testzentrum auf das vordere Grundstück verlegt (am Ende des Parkplatzes). Der Nachteil ist, dass dort kein Internet ist und sie als Kunde 15 Minuten auf das Ergebnis warten müssen. Das Testzentrum ist auch in der Zeit unserer Betriebsferien geöffnet. Betriebsferien sind vom 08.08.2022 bis zum 21.08.2022.
Öffnungszeiten für externe Kunden des Testzentrum:
Montags und freitags von 10 Uhr bis 12 Uhr. Nur zu diesen Zeiten können Sie kommen!
Betriebsintern gelten andere Öffnungszeiten.
Bedingungen für kostenlose Tests:
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
- Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe?
- Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.
- Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort durchgeführt werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber dargelegt. Als Nachweis bei der Teststelle kann z.B. das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB)nach Bestätigung durch das Pflegeheim genutzt werden. Der Besuch kann aber auch durch andere Mittel, etwa eine Selbstauskunft gegenüber der Teststelle, dargelegt werden.
- Pflegende Angehörige müssen ebenfalls gegenüber der Teststelle darlegen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, z.B. durch formlose Selbstauskunft oder einen Beleg des Pflegestatus.
- Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgetsund bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand darlegen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.
Alle anderen müssen leider die 3,– € bezahlen und 2,– € für unseren Personalaufwand.
Muss ich einen Nachweis bringen, damit ich den 3-Euro-Bürgertest bekomme?
Ja. Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht z. B. mit dem Vorzeigen der Corona-Warn-App mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ oder der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, einer Reservierungsbestätigung, einer Einladung zu einer Feier oder einem sonstigen Nachweis, woraus sich eine Teilnahme am selben Tag ableiten lässt.
Der Kontakt mit einer vulnerablen Person am selben Tag kann mittels einer Selbstauskunft dargelegt werden; dies kann in der ohnehin bei Eigenbeteiligung von 3 Euro abzugebenden Selbstauskunft, zum Beispiel im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs, schriftlich festgehalten werden.
Während der Betriebsferien ist das Restaurant Schönbeck geschlossen.
Es Reicht!
Erneut veröffentlicht der TVB einen Zeitungsartikel mit nicht haltbaren Vorwürfen gegenüber dem Mehrgenerationenhaus Bückeburg e.V.
Wir hatten bereits eine Stellungnahme zum Artikel des TVB veröffentlicht, damit die Leser sich ein Bild von beiden Seiten machen können.
Damit war die Sache eigentlich erledigt. Nun erreicht mich ein erneuter Artikel von Herr Brützel in der er uns unterstellt, das wir Lügen.
Woher weiß denn Herr Brützel, was wir für den Sportboden bezahlt haben? Was nimmt er sich da heraus, Lügen über uns zu verbreiten und mich persönlich als Lügnerin darzustellen. Was ist das für eine Art und Weise?
Das ist extrem Rufschädigend für den Verein Mehrgenerationenhaus Bückeburg e.V und für mich als Vereinsvorsitzende.
Das werden wir nicht tolerieren. Hierfür gibt es keine Entschuldigung.
Hiermit entziehen wir dem TVB wegen Verleumdung und extremer Rufschädigung die Mitgliedschaft im Verein Mehrgenerationenhaus Bückeburg mit sofortiger Wirkung und kündigen die Kooperation, ebenfalls mit sofortiger Wirkung, auf.
Unser Verständnis ist nun zu Ende.
Anbei auf dem 1. Foto der Artikel von Herrn Brützel, auf den sich meine Aussage bezieht und auf dem 2. Foto ist die Schlussrechnung für den Sportboden zu sehen. Wir haben nichts zu verheimlichen und müssen ohnehin alle Rechnungen offenlegen. Also hier für die Öffentlichkeit die Schlussrechnung über 33.131,73 €.
Traurig ist auch, dass wir uns erst am Mittwoch gesehen haben und kein Wort über diesen Artikl gefallen ist und auch keinerlei Fragen zum Sportboden kam.
Zukünftige Äußerungen von Herrn Brützel werden wir nicht mehr kommentieren.
Wer Interesse an der Wahrheit hat, kann uns gerne persönlich ansprechen.
Manuela Tarbiat-Wündsch
Vorstandsvorsitzende
Stellenanzeige:
Übungsleiter gesucht! Wer Lust hat sein Hobby mittelfristig zum Beruf zu machen, kann sich gerne bei uns Bewerben. Es wird sich um 2 sozialversicherungspflichtige Halbtagsstellen von je 15 Stunden pro Woche.
Der Beginn steht noch nicht fest und richtet sich nach der Aufenthaltsdauer der Flüchtlinge.
Wer sich also mittelfristig verändern möchte, kann sich gerne bei uns melden, Tel.: 05724/95894-10.